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   BGH, 23.06.1999 - IV ZR 121/98   

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https://dejure.org/1999,5191
BGH, 23.06.1999 - IV ZR 121/98 (https://dejure.org/1999,5191)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - IV ZR 121/98 (https://dejure.org/1999,5191)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - IV ZR 121/98 (https://dejure.org/1999,5191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Offiziers der Nationalen Volksarmee der DDR auf Schadensersatz gegen die Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung - Unmittelbare Inanspruchnahme der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung als Träger einer Personenversicherung - Verpflichtung ...

  • Judicialis

    ZGB § 338; ; ZGB § 264 Abs. 1; ; ZGB § 264; ; ZGB § 264 Abs. 1; ; ZGB § 265 Abs. 2; ; EGBGB Art. 232 § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VersAbwG § 2; DDR-ZGB § 264; DDR-ZGB § 265
    Unmittelbare Inanspruchnahme der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung als Personenversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: ZGB § 265 Abs. 1, 2
    Ansprüche gegen die Staatliche Versicherung der DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1091
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1996 - IV ZR 288/95

    Weiterzahlung einer von der ehemaligen staatlichen Versicherung der DDR

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 121/98
    a) Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger könne einen etwaigen Anspruch nicht unmittelbar gegen die Beklagte richten, steht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, wie sie in dem Urteil vom 25. September 1996 (IV ZR 288/95 - VersR 1997, 49) zum Ausdruck gekommen ist.
  • BGH, 07.11.2001 - IV ZR 297/00

    Direktanspruch eines durch Berufskrankheit geschädigten Arbeitnehmers gegen die

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen vom 25. September 1996 (IV ZR 288/95 - VersR 1997, 49 = DtZ 1997, 62) und vom 23. Juni 1999 (IV ZR 121/98 - r+s 1999, 399 = NVersZ 1999, 589) einen unmittelbaren Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens gegen die Versicherung bejaht, weil es sich bei den dort zugrunde liegenden Versicherungsverhältnissen - wie im vorliegenden Fall nicht - um Personenversicherungen handelte.
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 13 U 186/01

    Haftung der Rechtsnachfolgerin der Staatlichen Versicherung der DDR für

    Mit der Haftung der Beklagten zu 2) für Verdienstausfallschäden von ehemaligen NVA- bzw. Grenztruppensoldaten aufgrund von Dienstunfällen und Diensterkrankungen hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen eingehend befaßt (VersR 1997, 49; VersR 1999, 1091).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 89/99

    Haftpflichtversicherung - Personenversicherung - Unfallversicherung - DDR -

    In den Fällen, in denen der Senat einen Direktanspruch des Unfallgeschädigten bejaht hat (Urteil vom 25. September 1996 - IV ZR 288/95 - VersR 1997, 49 = DtZ 1997, 62; Urteil vom 23. Juni 1999 - IV ZR 121/98 - r+s 1999, 399) war dieser Versicherter im Rahmen einer Personenversicherung und hatte als solcher einen eigenen Anspruch auf die Versicherungsleistung.
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